Mio. übersteigende Forderung von ca. Fr. 600'000.-- offenbar zum Teil nach Abzug der entsprechenden Lebensversicherungen verzichtet hat. Im Weiteren verzichteten auch die Eltern des Gesuchstellers auf die Rückleistung ihres Darlehens von Fr. 139'000.-- vollumfänglich. Allein daraus lässt sich indes noch keine vollständige Steueramnestie herleiten. Private Gläubiger berücksichtigen nämlich häufig andere Kriterien bei der Prüfung eines Gesuches um Forderungsverzicht.