Für einen kompletten Steuererlass und der damit vernünftigerweise erhaltenen Chance eines wirtschaftlichen Neustarts spreche im Besonderen auch, dass alle Privat- und Geschäftsgläubiger bereits ganz oder zumindest erheblich auf ihre Restguthaben verzichtet hätten, weshalb die „Opfersymmetrie“ dasselbe vom Fiskus verlange. Das Armenrechtsgesuch sowie die Übernahme der Verfahrenskosten von Fr. 977.-- wurden gleichermassen mit der finanziellen Bedürftigkeit bzw. persönlichen Notlage der Gesuchsteller sowie der Komplexität der Materie begründet.