5. Dagegen erhoben … am 13. Mai 2006 frist- und formgerecht Rekurs bzw. Beschwerde ans Verwaltungsgericht mit den sinngemässen Anträgen, die Einspracheentscheide seien aufzuheben, die Invalidenrente sei ab der Steuerperiode 2003 mit 80% zu veranlagen und für die Aufwendungen zur Erstellung der Blitzschutzanlage sei ein Abzug unter dem Titel Krankheitskosten zu gewähren. Zur Begründung wurde im Wesentlichen vorgebracht, dem Rekurrenten sei ab 1. Juni 2001 eine Invalidenrente ausgerichtet worden und diese beruhe auf einem Vorsorgeverhältnis, das bereits vor dem 1. Januar 1987 begonnen habe.