Demnach erkennt das Gericht: 1. Der Rekurs wird abgewiesen. 2. Die Gerichtskosten, bestehend - aus einer Staatsgebühr von Fr. 3'000.-- - und den Kanzleiauslagen von Fr. 194.-- zusammen Fr. 3'194.-- gehen zulasten der Hotel … AG und sind innert 30 Tagen seit Zustellung dieses Entscheides an die Finanzverwaltung des Kantons Graubünden, Chur, zu bezahlen. 3. Die Hotel … AG entschädigt die Gemeinde … aussergerichtlich mit Fr. 2'000.- - (inkl. MWST).