Und auch die Hotelrezeption wird vollumfänglich im 1. OG des Altbaus realisiert. Die Gemeinde hat nach dem Gesagten zu Recht das gesamte Bauvorhaben wie einen Neubau behandelt und dementsprechend den Nachweis der Pflichtparkplätze bzw. deren Abgeltung verlangt, soweit sie nicht real vorhanden sind oder noch erstellt werden. Dass bei dieser Betrachtungsweise insgesamt 39 Pflichtparkplätze erforderlich sind, ist unbestritten. Bei der Anrechnung der realen Parkplätze ist die Gemeinde zu Recht von den Angaben der Rekurrentin in den Baueingabeplänen ausgegangen.