2. Dagegen erhob die Hotel … AG am 15. Mai 2006 Rekurs an das Verwaltungsgericht mit dem Antrag, die angefochtene Verfügung insoweit aufzuheben, als damit die Abgeltung von 20 Parkplätzen angeordnet worden sei. Die Rekurrentin vertritt die Ansicht, der sanierte Altbau verursache im Vergleich zum heutigen Zustand keinen Mehrverkehr, sodass für diese Baute keine Pflichtparkplätze errichtet werden müssten. Denn für die Altbaute im heutigen Zustand wären 24 Pflichtparkplätze erforderlich, währenddem für die sanierte Altbaute 22 Pflichtparkplätze erforderlich seien.