3. a) Soweit sich der Rekurrent nämlich in diesem Verfahren wiederum auf den Standpunkt stellt, dass die Wegkorporation … gar nicht berechtigt sei, öffentlich-rechtliche Beiträge wie die ihm in Rechnung gestellten zu erheben, kann auf die bereits in VGE 654/83 (Entscheid vom 5. September 1984 i.S. … gegen Wegkorporation …) gemachten ausführlichen Erwägungen verwiesen werden. Danach handelt es sich bei der Wegkorporation um eine kantonale (öffentlich-rechtliche) Körperschaft i.S. von Art. 59 Abs. 1 OR in Verbindung mit Art. 35 EGzZGB (alt Art.