2. Dagegen reichte … am 12. Mai 2006 beim Verwaltungsgericht fristgerecht Rekurs ein mit dem sinngemässen Antrag um Aufhebung der streitigen Verfügung. Zur Begründung bestritt er u.a. die Rechtsform und den Bestand der beitragserhebenden Wegkorporation, die Zuständigkeit derselben zur Erhebung von Beiträgen und Gebühren im allgemeinen, bzw. einer ihn treffenden Pflicht zur Bezahlung derselben im Speziellen. Daneben brachte er auch diverse Anwürfe gegen die mit der Beitragserhebung betrauten Personen vor.