gehen zu drei Vierteln zulasten der Rekurrentin und je zu einem Achtel zulasten der Gemeinden … und ... Die entsprechenden Kostenanteile sind innert 30 Tagen seit Zustellung dieses Entscheides an die Finanzverwaltung des Kantons Graubünden, Chur, zu bezahlen. 3. Die … hat die Gemeinden … und … aussergerichtlich mit je Fr. 1'000.-- (inkl. MWST) zu entschädigen.