Perimeterkommission den Anteil der öffentlichen Interessenz zu tief angesetzt hat. Dieser ist angesichts der umschriebenen rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten angemessen zu erhöhen, wobei es sich aus prozessökonomischen Überlegungen rechtfertigt, den von der Rekurrentin zu Recht beanstandeten Anteil der öffentlichen Interessenz auf 50% hinsichtlich der rekurrentischen Parzellen (wie auch jener im Verfahren A 06 26) zu erhöhen. Die Vorinstanz wird denn auch diesen Ansatz ihrer Berechnung der von der Rekurrentin geschuldeten Beiträge zugrunde zu legen haben.