3. a) Zu prüfen ist im Folgenden der von der Perimeterkommission festgelegte Anteil der öffentlichen Interessenz von 33,3 %. Nach Auffassung der Rekurrentin ist der Anteil auf wenigstens 60%, bzw. ev. nach richterlichem Ermessen, zu erhöhen, weil es sich bei der zu perimetrierenden Strasse um eine Sammelstrasse handle, welche vorwiegend dem regionalen oder gar kantonalen Verkehr diene.