3. Eventuell: a) Der Kostenanteil der Gemeinde aus öffentlicher Interessenz sei bezüglich beider Gemeinden auf 60% zu erhöhen, eventuell sei lediglich der Kostenanteil der Gemeinde … auf 60%, allenfalls nach richterlichem Ermessen, zu erhöhen. Dementsprechend sei die Perimetertabelle anzupassen und für die Parzellen 1060 und 1115 der Rekurrentin ein Betrag von höchstens Fr. 140'842.70 festzulegen (wobei der Betrag bei Gutheissung des Rechtsbegehrens Ziff. 3.b) entsprechend zu reduzieren sei.