1. Am 1. Juni 1999 beschlossen die Vorstände der Gemeinden … und … gestützt auf Art. 13 des kantonalen Perimetergesetzes (PG) die Einleitung des Perimeterverfahrens für die Erschliessung des Industriegebietes „…“. Als Anteil der öffentlichen Interessenz wurde der Perimeterkommission von beiden Gemeindevorständen ein Drittel der verbleibenden Restkosten vorgeschlagen. Im Kantonsamtsblatt vom 17. Juni 1999 wurde der Einleitungsbeschluss, der das Perimetergebiet für die beiden Gemeinden sowie den Antrag für die Höhe der öffentlichen Interessenz enthielt, publiziert.