Unbestritten ist, dass die neue Strasse als Sammelstrasse, und nicht etwa als Quartieroder öffentliche Erschliessungsstrasse zu qualifizieren ist. Fest steht, dass es sich bei ihr um eine neue Strasse handelt, die in überwiegendem Masse den durch sie erschlossenen Grundstücken in der neu geschaffenen lndustriezone dienen soll. Das gesamte Gebiet westlich der …-Strecke (PZ „… Nord + Parkierungszone“ und PZ „…“) aber auch ein erheblicher Teil der PZ „…“ und „…“ (letztere gar erstmals) werden durch die neue Erschliessungsstrasse erschlossen und damit auf kürzestem Weg an das Nationalstrassennetz angebunden.