Je grösser also das Interesse der Allgemeinheit an einer Strasse ist, desto tiefer muss der von den Grundeigentümern zu erbringende Anteil angesetzt werden. c) In einem Perimeterverfahren geht es letztlich darum, die aktuellen Nutzungsinteressen der öffentlichen Hand einerseits und der privaten Grundeigentümer anderseits an einer neuen Strasse festzulegen.