1. … veräusserte am 30. März 2004 die StWE 50'046 in der Gemeinde … für Fr. 981'745.-- (anteiliger Veräusserungspreis) an ... Dieses Grundstück war im Jahr 1993 zusammen mit anderen Liegenschaften zum Buchwert vom Geschäftsvermögen in das Privatvermögen des Ehemannes und Rechtsvorgängers der Verkäuferin überführt worden, und zwar zu einem anteiligen Überführungswert von Fr. 543'669.--. Der Steuerkommissär setzte diesen Überführungswert als Erwerbspreis ein und berücksichtigte diverse seither getätigte Investitionen.