Diese ist jedoch in nichts besser als die erste. Aus dem äusserst rudimentären Schreiben geht lediglich hervor, dass die "Mietbilanz" der Rekurrenten bescheiden aussehe. Weder führen sie aber aus, was sie daraus ableiten wollen, noch stellen sie dazu einen bestimmten Antrag und zeigen auch nicht auf, weshalb und inwiefern der angefochtene Entscheid deswegen unrechtmässig sein solle. Auch dieses Schreiben erfüllt daher die formellen Anforderungen an einen Rekurs in keiner Weise, fehlen ihm doch alle notwendigen Elemente. Auf den Rekurs kann infolgedessen nicht eingetreten werden.