So wurden etwa mit dem Kaufpreis von Fr. 7.5 Mio. Aktionärsdarlehen für 6.9 Mio. Franken abgelöst. Weiter mag die im Sachverhalt beschriebene Zonenplanänderung sich auch preisbildend ausgewirkt haben, was sich auch an der vereinbarten Preisnachzahlung zeigt. Indessen kann deshalb nicht gesagt werden, es lägen ausserordentliche oder ungewöhnliche Verhältnisse vor. Tatsache ist, dass die von den Rekurrenten erworbene Gesellschaft immer noch ihre Betriebe führt. Auch diesbezüglich kann auf die ausführliche Darstellung der Rekurrenten verwiesen werden, welcher die Gemeinde nichts Substantielles entgegenhält.