3. a) Der Rekurrent macht geltend, bei der Zahlung von Fr. 50'000.--, welche er von seinem Bruder erhalten hat, handle es sich um die Rückzahlung eines Darlehens. Er habe während vielen Jahren seine Verwandtschaft (v.a. Mutter, Vater und einen anderen Bruder) unterstützt, indem er insbesondere die Kosten der ärztlichen Behandlung, der Medikamente und der langjährigen Pflege der Mutter bezahlte, weil damals seine finanziellen Verhältnisse besser waren als jene seiner beiden anderen Brüder.