Das Verwaltungsgericht Graubünden verlangt deshalb für die Annahme eines gewerbsmässigen Wertschriftenhandels in der Regel jährlich mindestens 100 Transaktionen. Die gesamte Vermögensverwaltung erfolgte übrigens durch …, Bank …, völlig selbständig und anhand einer vereinbarten Strategie. … wurde rund zweimal im Jahr mittels Depotauszug über den Stand informiert. Eine solche Vermögensverwaltung entspricht im Ergebnis einer Fonds-Anlage. Dass kein gewerbsmässiger Wertschriftenhandel vorliegt, belegt auch die Tatsache, dass jeweils Ende Jahr eine Steueroptimierung mittels Buchung der jeweils erlittenen Verluste unterblieb.