Auch die private Vermögensverwaltung ist in der Regel nicht auf die reine Werterhaltung, sondern darüber hinaus auf die Erzielung einer angemessenen Rendite ausgerichtet. Grundsätzlich ohne Belang ist dabei, ob diese mit einer konservativen Anlagestrategie oder durch Investitionen in Wertschriften und derivate Finanzinstrumente angestrebt wird, auch wenn dies mit einem höheren Verlustrisiko verbunden ist. Das Verwaltungsgericht Graubünden verlangt deshalb für die Annahme eines gewerbsmässigen Wertschriftenhandels in der Regel jährlich mindestens 100 Transaktionen.