Im Zusammenhang mit der auf 1. Januar 1997 in Kraft getretenen Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes (v.a. betr. Abschaffung der Besteuerung der Kapitalgewinne auf beweglichem Privatvermögen) hat …, Vorsteher der Kantonalen Steuerverwaltung Graubünden, geschrieben: Für den Kanton Graubünden wird zu beachten sein, dass die Steuerbehörden an den Entscheid des Gesetzgebers, wonach die privaten Kapitalgewinne nicht mehr besteuert werden sollen, gebunden sind.