b) Gegen die Veranlagungsverfügungen vom 2. August 2001 für die Kantonsund Bundessteuern 1999/2000 erhob … am 30. August 2001 Einsprache. Dabei anerkannte er einige Aufrechnungen, während er die übrigen bestritt. Die Steuerverwaltung errechnete nach weiteren Abklärungen einen mutmasslichen Steuerbetrag von Fr. 671'400.--. Da der Steuerpflichtige eine Sicherstellung verweigerte, erliess die Steuerverwaltung am 30. Oktober 2002 je eine Sicherstellungsverfügung für die Kantons- und für die direkten Bundessteuern über Fr. 234'000.-- bzw. Fr. 226'000.--.