Die öffentliche Interessenz wurde auf 10% der Gesamtkosten festgelegt. Der Einleitungsbeschluss wurde den betroffenen Grundeigentümern mit Schreiben vom 25. Januar 2006 u.a. zusammen mit dem Grundeigentümerverzeichnis sowie einem Planauszug schriftlich mitgeteilt und im Kantonsamtsblatt vom 2. Februar 2006 mit Rechtsmittelbelehrung öffentlich publiziert.