3. Die Gemeinde … beantragte in ihrer Vernehmlassung die Abweisung des Rekurses, soweit darauf einzutreten sei. Auch wenn die Rekurrentin ihre offenbar geschenkt erhaltene Wohnung nur selten benutze, habe sie nach den geltenden Bestimmungen die ganze Jahrespauschale zu entrichten. Auf die weiteren Ausführungen der Parteien in den Rechtsschriften wird, soweit erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. Das Gericht zieht in Erwägung: 1. Die für die Beurteilung der vorliegenden Streitfrage massgebende Bestimmung von Art. 8 des kommunalen Tourismusgesetzes (TG) hat folgenden Wortlaut: