Würde bei einer solchen Konstellation die Pauschale für mehrere Wohnungen erhoben, hätte dies zur Folge, dass die Kurtaxe nach Steuerobjekten bestimmt würde, für welche gar keine Steuersubjekte vorhanden sind. Unbehelflich ist schliesslich der Einwand, die konkrete Berechnung der Kurtaxe für die Rekurrentin würde sich ebenso einfach gestalten wie für die Gäste. Selbst wenn dies zuträfe, übersieht die Rekurrentin, dass die Pauschalierung nicht ihretwegen, sondern generell für die Vereinfachung der Verwaltungsabläufe geschaffen wurde.