1. … wohnt in … und betreibt seit über 20 Jahren in … die "… Apotheke". Im Rahmen der Steuererklärung 2003 machte er u.a. einen Fahrzeugaufwand in Höhe von Fr. 35'532.-- (Privatanteil Fr. 5'000.--) geltend. In den Veranlagungsverfügungen für die Kantons- und die direkte Bundessteuer 2003 liess die Steuerverwaltung lediglich Autokosten im Umfang von Fr. 2'600.-- als geschäftsmässig begründeten Aufwand zu und rechnete infolgedessen den Betrag von Fr. 32'932.-- zum steuerbaren Einkommen hinzu.