Beigelegt war ein Erhebungsbogen "Abschluss einer Jahrespauschale", nach welcher ab einer 5-Zimmer- Wohnung eine Pauschale von Fr. 1'008.-- zu bezahlen gewesen wäre, Berechnungsgrundlage hierfür war die Anzahl von 6 Personen, die im Haus übernachten könnten. Nach dem Austausch verschiedener E-Mails bzw. Schreiben mit der Gemeinde reichte … am 29. Juli 2005 das Formular zur Erhebung der Pauschale ein, hielt jedoch fest, dass er damit die Rechtmässigkeit der Forderung nicht anerkenne.