2. Das … Elektrizitätswerk sei - im Sinne von Art. 6, Ziffer 12 des Reglementes des Elektrizitätswerkes über die Abgabe elektrischer Energie (…) - zu verhalten, der Rekurrentin den detaillierten und dokumentierten Nachweis über die Gutschriften zu erbringen, welche ihr - als Eigentümerin der ganzen vormaligen Stamm-Parzelle Nr. 1291 - gestützt auf die vorbestandenen Elektroanschluss-Werte • sowohl aller bestehenden Gebäude • als auch aller abgebrochenen Gebäude insgesamt zustehen.