Der Anschluss der ehemaligen Liegenschaft „…“ (Rohranlage und Kabel; Sicherungsgrösse 160 A) blieb auch nach Abbruch des Gebäudes bestehen. In der Folge stellte die … der Bauherrschaft vier Rechnungen (Gesamtbetrag Fr. 41'640.90) zu, wovon Fr. 11'649.-- bezahlt wurden.