A 05 91 3. Kammer URTEIL vom 9. Juni 2006 in der verwaltungsrechtlichen Streitsache betreffend Anschlussgebühren (Strom) 1. Auf der ehemaligen, in der Gemeinde … gelegenen Parzelle Nr. 1291 befanden sich die beiden Liegenschaften „…“ und „…“, welche bereits vor Jahrzehnten vom Elektrizitätswerk separat an das elektrische Verteilnetz angeschlossen und seither mit elektrischer Energie beliefert worden sind.