Die Erteilung einer Ausnahmebewilligung, wie sie die Rekurrenten anstreben, gehört zum typischen Anwendungsbereich des autonomen Gemeinderechtes. Auf ihre Gewährung besteht kein Rechtsanspruch, weshalb nur geprüft werden kann, ob sie in rechtsungleicher oder willkürlicher Weise verweigert wurde.