1. … sind Eigentümer einer Ferienwohnung in der Gemeinde ... Nach diversen Schreiben der Eigentümer wies die Gemeinde mit Verfügung vom 31. März 2004 das Gesuch um Befreiung von der Kurtaxenpauschale für das Geschäftsjahr 2004/05 ab. Diese Verfügung ist unangefochten in Rechtskraft erwachsen. Mit Schreiben vom 24. Oktober 2005 stellten die Eigentümer ein weiteres Gesuch um Befreiung von der Kurtaxenpauschale, welches der Gemeindevorstand mit Verfügung vom 28. November 2005 abwies.