Anders stellt sich die Situation bei den Gästen dar, welche in Hotels oder Aparthotels logieren. Die Gemeinde kann in diesen Fällen die tatsächliche Anwesenheit irgendwelcher Gäste unter anderem aufgrund melderechtlicher Unterlagen - und demzufolge ohne besonderen Verwaltungs- und Kostenaufwand - überprüfen. Es ist unbestritten, dass mit der Pauschalierung keine absolute Gleichbehandlung möglich ist. So kann es sein, dass der Inhaber eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung, im Gegensatz zum Hotelgast, für mehr Übernachtungen belastet wird, als er tatsächlich getätigt hat.