c) Im Lichte dieser umschriebenen Rechtsprechung kann die Einführung einer Kurtaxenpauschale für Inhaber von Ferienobjekten und deren Familienmitglieder nicht als rechtsungleich beanstandet werden. Die Gemeinde hat die Inhaber- und Familienpauschale aus Praktikabilitätsgründen eingeführt, weil die tatsächliche Aufenthaltsdauer nicht ohne grösseren Kontrollaufwand festgestellt werden kann. Aus diesem Grund wird die Aufenthaltsdauer der Inhaber und ihrer Familienmitglieder fingiert. Anders stellt sich die Situation bei den Gästen dar, welche in Hotels oder Aparthotels logieren.