Dieses wird in der Kurzbeschreibung (vgl. S. 8) u.a. als „stark aufgelöste Versackung“ (Geologie) und bezüglich der lokalen Stabilität als „kritisch, teils geröllig“ bezeichnet. Der „Allg. Kriechzustand“ wird mit dem Grad 3 bewertet, was gemäss Erläuterung auf S. 3 des 2. Gutachtens einer Bewegung von rund 2.5 cm pro Jahr entspricht. Auch die Auslegung dieser Gutachten zeigt letztlich auf, dass die Rutschungen im Gebiet der drei Parzellen die zulässigen Toleranzwerte gemäss TVAV und Empfehlungen der KKAV übersteigen, weshalb sich auch aus dieser Sicht der Einbezug der Parzellen in den Anmerkungsperimeter nicht beanstanden lässt.