c) Vorliegend ist zu Recht unbestritten geblieben, dass die Grundstücke Verschiebungen aufweisen, mithin „rutschen“. Fest steht aufgrund der Akten ferner, dass die Verschiebung der fixierten Messpunkte z.B. im Bereich des Grundstückes Nr. 6307 in der Zeitspanne von 1916 bis 1970 mehr als 2 m betragen hat. Im Bereich der Parzellen 6308 und 6309 wurden sodann in einem Zeitraum von 23 Jahren (1979 bis 2002) Verschiebungen von rund 25 bis 55 cm festgestellt.