1. Die Rekurrentin verlangt die Aufhebung der angefochtenen Departementsverfügung und beantragt die Sistierung des Rekursverfahrens bis zum rechtskräftigen Entscheid über die Zuteilung/Nichtzuteilung des Gebietes in eine Gefahrenzone. Für eine Sistierung des Rekursverfahrens im Sinne des rekurrentischen Begehrens besteht aber weder Raum noch Anlass.