Allen Anwesenden wurde dabei an verschiedenen Standorten im Gelände die Gelegenheit geboten, sich anhand der Pläne und Örtlichkeiten auch noch einmal mündlich zu allen aufgeworfenen Fragen ausführlich zu äussern. Auf die Ausführungen am Augenschein wie auch auf die weiteren Darlegungen in den Rechtsschriften wird, soweit erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. Das Gericht zieht in Erwägung: