„1. Der angefochtene Einspracheentscheid des Departementes des Innern und der Volkswirtschaft sei aufzuheben und das vorliegende Verfahren sei bis zum rechtskräftigen Entscheid über die Zuteilung oder Nichtzuteilung des Gebietes … in die Gefahrenzone zu sistieren. 2. Eventuell sei der angefochtene Einspracheentscheid des Departementes des Innern und der Volkswirtschaft aufzuheben und die Sache sei zur Durchführung des gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrens der Bezeichnung von Rutschgebieten an die … zurückzuweisen.