Bestandteil der Auflageakten bildeten der Plan „…“ (Perimeter mit dauernder Bodenverschiebung), der Situationsplan mit Angabe der absoluten Verschiebungen zwischen 1916 und 2002 sowie das Grundeigentümerverzeichnis. Gegen den Einbezug ihrer Grundstücke Nr. 6307, 6308 und 6309 in den Perimeter liess … beim … Einsprache erheben, wobei sie die Sistierung des Verfahrens bis zum rechtskräftigen Abschluss der Gefahrenzonenausscheidung in „…“, eventualiter sinngemäss die Entlassung ihrer Parzellen aus dem Perimeter beantragte.