b) Das Verwaltungsgericht hatte sich - wie erwähnt - schon mehrfach mit Ersatzabgaben für die Ablösung der Erstwohnungspflicht in Oberengadiner Gemeinden zu beschäftigen. Dabei konnte festgestellt werden, dass im Oberengadin Zweitwohnungen sehr viel bessere Preise erzielen als Erstwohnungen. Die Gemeinde hat mit verschiedenen Beispielen nachgewiesen, dass Zweitwohnungen in der Regel um ein Viertel bis ein Drittel teurer gehandelt werden als Erstwohnungen. Teilweise kann mit Zweitwohnungen sogar fast der doppelte Erlös wie mit Erstwohnungen erzielt werden.