Daher muss verlangt werden, dass das betreffende Grundstück entweder als Eigentum Bestandteil eines landwirtschaftlichen Betriebes mit gesicherter Betriebsnachfolge ist oder dass es z.B. von einem solchen Betrieb langfristig gepachtet ist (PVG 1998 Nr. 38). Der Sinn dieser privilegierten Steuerbewertung liegt darin, zu verhindern, dass landwirtschaftliche Liegenschaften und Betriebe ihrer bisherigen Nutzung entzogen werden und durch eine für sie nicht tragbare Nachlasssteuer zur Aufgabe gezwungen werden (VGE 761/97). 2. a)