m2 der Dorfkernzone mit Quartierplanpflicht, QP-Verfahren eingeleitet) sowie die Parzelle Nr. 2251 (im Halte von 5'882 m2, wovon ca. die Hälfte in der Wohn-/Gewerbezone liegt). Während die Steuerpflichtigen ihrer Deklaration den amtlichen Ertragswert zugrunde legten, bewertete der zuständige Steuerkommissär die Grundstücke zum Verkehrswert von Fr. 500.-- (Nr. 2226; total Fr. 1'335'000.--) bzw. Fr. 250.-- (Nr. 2251; total Fr. 1'490'000.--). Auf dieser Grundlage erging die definitive Veranlagung vom 7. Juli 2005 für die Nachlasssteuer.