2. a) Bei der Beurteilung der sich stellenden Frage ist von folgenden kommunalrechtlichen Bestimmungen auszugehen: A. Steuerarten und Steuerberechtigung Art. 1 Die Gemeinde erhebt zur Deckung ihrer Ausgaben gemäss den Bestimmungen der Gemeindeverfassung folgende Steuern 1. Hauptsteuern … 2. Ergänzungssteuern … - eine Handänderungssteuer Art. 2 Für Bestand und Umfang der Steuerberechtigung der Gemeinde gelten die Vorschriften des jeweiligen kantonalen Steuergesetzes sinngemäss. (…) B. Die Hauptsteuern (…)