1. Gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 18. November 1998 errichtete die … im November 1999 die Stiftung „…“ mit dem Zweck der Weiterführung der bisher von der … geführten Heime. Zum eingebrachten Stiftungsvermögen gehörte u.a. auch das in der Gemeinde … gelegene Schulinternat … Der Kanton Graubünden gewährte der Stiftung bereits im Jahre 2001 mit Wirkung ab dem 1. Januar 2000 die Steuerbefreiung (ausgenommen davon die Grundstückgewinnsteuer).