2. Am 16. Juni 2005 stellte die Steuerverwaltung der Erbenvertreterin die zweite Mahnung für den ausstehenden Nachlasssteuerbetrag unter Hinweis auf eine mögliche Arrestverfügung bei Nichtzahlen zu. Dennoch blieb eine Bezahlung der Steuer aus, weshalb die Steuerverwaltung am 16. August 2005 gegenüber den Erben eine Sicherstellungsverfügung in der Höhe von Fr. 3'200.-- (Steuer zzgl. Zinsen und Kosten) erliess. Da die zunächst mit Einschreiben zugesandte Verfügung von der Erbenvertreterin nicht abgeholt wurde, wurde die Verfügung erneut mit B-Post zugestellt.