Ein höheres Alter (praktisch wohl ab etwa dreissig Jahren) spricht damit eher für einen selbständigen Lebensmittelpunkt am Wochenaufenthaltsort, ist aber für sich allein noch nicht ausschlaggebend. Dauert der Aufenthalt längere Zeit, muss - namentlich bei älteren Steuerpflichtigen - häufig angenommen werden, dass am Wochenaufenthalt stärkere persönliche und gesellschaftliche Beziehungen als zum Wochenendort bestehen.