1. … ist Besitzer und Betreiber des Hotels … (Restaurant und Pizzeria) in der Gemeinde ... Im Frühling 05 beschäftigte er zwei ausländische Arbeitnehmer, wofür er jeweils im Besitze der Kurzaufenthalts- bzw. Saisonierbewilligung L war (für Zeiträume April 05 bis März 06). Beide Mitarbeiter sollten im Hotel … wohnen (Kost & Logis). Mit Rechnung der Gemeinde betreffend Kehricht- Grundgebühr für Kurzaufenthalter vom 13.04.2005 wurde der Hotelbesitzer verpflichtet, die gesetzlich festgelegten Abfallgebühren für die zwei Hotelangestellten von total Fr. 40.-- (2 x Fr. 20.--) zu bezahlen.