Am 31. Mai 2005 erhob … bei der Steuerverwaltung Einsprache mit dem Begehren, die Veranlagungsverfügungen für die Sondersteuer Bund und Kanton seien aufzuheben und die steuerbaren Einkünfte für das Steuerjahr 1999 auf Fr. 52'254.-- und für das Steuerjahr 2000 auf Null herabzusetzen. Er machte geltend, dass es sich bei sechs der acht Positionen gemäss Beilage zur Veranlagungsverfügung Sondersteuer um ordentliches Erwerbseinkommen handle. Die Positionen 5 und 6 anerkannte er als ausserordentliches Einkommen.